AGB

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Wibbelt GmbH (Stand 01/2019)

Vertragsabschluss

Wir bestellen auf der Grundlage unserer Allgemeinen Einkaufsbedingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen. Nehmen wir die Lieferung / Leistung ohne ausdrücklichen Widerspruch entgegen, so kann hieraus in keinem Fall abgeleitet werden, wir hätten Ihre Lieferbedingungen angenommen. Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Vertragsbeziehungen mit Ihnen.

2. Form der Bestellungen

Bestellungen / Lieferabrufe bzw. deren Änderungen erfolgen ausschließlich in schriftlicher Form. Mündliche, fernmündliche Bestellungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung durch uns verbindlich.

3. Auftragsbestätigungen

Auftragsbestätigungen sind umgehend schriftlich zu erteilen. Geschieht dies nicht innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Zugang der Bestellung, so sind wir zum Widerruf berechtigt. Bestellnummern und Zeichen sind in Auftragsbestätigungen, Schriftwechsel, Versandanzeigen, Frachtbriefen und Rechnungen aufzuführen.

4. Preise / Versand / Verpackung

Die vereinbarten Preise sind Festpreise und schließen Nachforderungen aller Art aus. Kosten für Verpackung und Transport bis zu der von uns angegebenen Versandanschrift bzw. Verwendungsstelle sind in diesen Preisen enthalten. Der Versand / Transport erfolgt auf Ihre Gefahr. Wir behalten uns vor, Verpackungsmaterialien auf Ihre Kosten zurückzusenden, wobei diese vom Rechnungsbetrag gekürzt werden. Im Übrigen richtet sich die Rücknahmeverpflichtung für die Verpackung nach den gesetzlichen Vorschriften.

5. Liefer- und Leistungstermine / Verzug

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Erkennen Sie, dass ein vereinbarter Termin aus irgendwelchen Gründen nicht eingehalten werden kann, so haben Sie uns dies unverzüglich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung mitzuteilen. Wir sind dann neben der Geltendmachung von Ansprüchen, insbesondere aus Verzug, nach Ablauf einer von uns gesetzten Nachfrist berechtigt, nach unserer Wahl Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen bzw. von dritter Seite Ersatz zu beschaffen oder vom Vertrag zurückzutreten. Aus Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehende Kosten gehen zu Lasten des Lieferanten.

6. Garantie / Gewährleistung

Sie garantieren und sichern zu, dass sämtliche Lieferungen / Leistungen dem neuesten Stand der Technik, den einschlägigen
rechtlichen Bestimmungen und den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden,
insbesondere VDE-/VDMA-Bestimmungen, VDI-Richtlinien und DVGW-Richtlinien, entsprechen. Sind im Einzelfall
Abweichungen von diesen Vorschriften notwendig, so müssen Sie hierzu unsere schriftliche Zustimmung einholen. Ihre Gewährleistungsverpflichtung wird durch diese Zustimmung nicht eingeschränkt. Haben Sie Bedenken gegen die von uns gewünschte Art der Ausführung, so haben Sie uns dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Durch Abnahme oder Bewilligung von vorgelegten Zeichnungen verzichten wir nicht auf Gewährleistungsansprüche. Bei allen der Güteprüfung unterliegenden Lieferungen gilt die Bestellung mit sofortiger Wirkung als rückgängig gemacht, sobald die Prüfstelle Mängel feststellt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet den Auftraggeber sofort darüber zu informieren. Materialprüfberichte sind auf Verlangen kostenfrei vorzulegen.

Die Gewährleistungszeit beträgt zwei Jahre, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde oder gesetzlich eine längere Gewährleistungsfrist besteht. Sie beginnt mit der Übergabe des Liefergegenstandes an uns oder den von uns benannten Dritten an der von uns vorgeschriebenen Empfangs- bzw. Verwendungsstelle.

7. Rechte Dritter

Sie sichern zu und garantieren, dass die Lieferungen / Leistungen frei von Rechten Dritter sind.

8. Abtretung

Eine Abtretung der Forderungen ist nur mit unserer schriftlich erteilten Zustimmung rechtswirksam.

9. Rechnungserteilung und Zahlung

Rechnungen sind mit allen dazugehörigen Unterlagen und Daten nach erfolgter Lieferung bzw. Leistung gesondert in ordnungsgemäßer Form einzureichen. Insbesondere unsere Bestellnummer mit unserer Projektnummer ist auf der Faktura aufzuführen. Nicht ordnungsgemäß eingereichte Rechnungen gelten erst vom Zeitpunkt der Richtigstellung
als bei uns eingegangen. Zahlungen erfolgen auf dem handelsüblichen Weg, und zwar entsprechend den vereinbarten Zahlungszielen rein netto, gerechnet nach Lieferung / Leistung und Rechnungseingang.

Die Wibbelt GmbH führt Kreditorenzahlungen einmal wöchentlich, i. d. R. mittwochs aus.

Wenn bei Abzug von Skonto die Skontofrist zwischen zwei Zahlungsläufen endet, so gilt die Skontofrist bis zum nächsten Zahlungslauf als verlängert.

Bei fehlerhafter Lieferung sind wir berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten.

10. Erfüllungsort

Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist der Erfüllungsort für die Liefer- bzw. Leistungsverpflichtung die von uns gewünschte Versandanschrift bzw. Verwendungsstelle; für alle übrigen Verpflichtungen beider Seiten der Sitz unseres Unternehmens in D-59269 Beckum, Spieckersstraße 12.

11. Gerichtsstand

Die Vertragsabwicklung erfolgt nach deutschem Recht. Gerichtsstand ist Beckum, wenn Sie Kaufmann sind. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, Klage an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand zu erheben. Namen, Adressen und weitere im Rahmen der Vertragsverhältnisse benötigten Daten werden entsprechend der DSGVO verarbeitet.