Die Bezirksregierung Münster hat der Wibbelt GmbH gemäß § 25 StrlSchG die Genehmigung erteilt in fremden Anlagen oder Einrichtungen Schlosserarbeiten für den Rückbau von kerntechnischen Anlagen durchzuführen.
Die Bezirksregierung Münster hat der Wibbelt GmbH gemäß § 25 StrlSchG die Genehmigung erteilt in fremden Anlagen oder Einrichtungen Schlosserarbeiten für den Rückbau von kerntechnischen Anlagen durchzuführen.